Die Anmeldung ist vom 15.04. bis 15.05.2026 möglich.

Ferienbetreuung Stadt Trier

Im Rahmen und nach Vorgaben des Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG).

Eine Kooperationsangebot von BÜRGERSERVICE gGmbh, PALAIS e.V. und treffpunkt am weidengraben e.V.

Ferienbetreuungsangebote nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) wird der Ausbau von Betreuungsangeboten für Grundschulkinder bundesweit vorangetrieben. Ziel des Gesetzes ist es, Familien künftig eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder auch über den Unterricht hinaus zu ermöglichen.

Ein Bestandteil dieses Ausbaus ist die Einrichtung einer Ferienbetreuung für Grundschulkinder. Auch in der Stadt Trier wird dieses Angebot schrittweise umgesetzt.

Der Start der Ferienbetreuung ist erstmals für die Herbstferien 2026 vorgesehen.

Auf diesen Seiten erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur geplanten Ferienbetreuung nach dem neuen Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG). Bitte beachten Sie, dass bisherige und andere Ferienbetreuungsangebote hiervon unberührt bleiben. Das folgende Angebot stellt eine ergänzende Maßnahme aufgrund der neuen Gesetzeslage dar.

Wichtige Fragen & Antworten

Seit dem 11. Oktober 2021 ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft getreten und gilt ab dem 01. August 2026 für alle Kinder der ersten Klasse. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesförderung wird schrittweise jährlich um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder Anspruch darauf haben.

Das GaFöG wurde erlassen, um Grundschulkinder in ihrer Entwicklung zu fördern und Chancengleichheit herzustellen. Folgende Rahmenbedingungen wurde für den Rechtsanspruch festgelegt:

  • Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
  • Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.
  • Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.

Für die Umsetzung des GaFöGs bestehen zwei Möglichkeiten: Schulen können selbst Ganztagsangebote stellen, die je nach Konzept kostenfrei oder kostenpflichtig sein können. Die Angebote durch die Schulen haben Vorrang. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Angebote kostenpflichtig durch die Träger der Jugendhilfe gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz sowie der Webseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zur Durchführung der Ferienbetreuung (lt. GaFöG) in der Stadt Trier stehen die Räumlichkeiten und Aussengelände je einer Grundschule innerhalb eines Sprengels zu Verfügung.

Mit der Bestätigung über die Anmeldung erhalten die Eltern die Information um welche Grundschule es sich im konkreten Fall handelt.

Eine (auch kurzfristige) Änderung des Ortes auf Grund von akuten Reparatur- oder Sanierungsarbeiten ist vorbehalten.

Um eine wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, werden die teilnehmenden Grundschulen in sogenannte Sprengel eingeteilt. Die Ferienangebote finden innerhalb dieser Bereiche statt, sodass der Betreuungsort möglichst nahe am Wohn- oder Schulort des Kindes liegt.


Sprengel Nordwest

  • Biewer
  • Ehrang
  • Pfalzel
  • Quint

Sprengel Südwest

  • Pallien
  • Reichertsberg
  • Euren
  • Zewen

Sprengel Mitte

  • Ausonius
  • Egbert
  • Barbara
  • Matthias

Sprengel Nordost

  • Ruwer
  • Ambrosius
  • Martin

Sprengel Südost 1

  • Feyen
  • Heiligkreuz
  • Mariahof
  • Olewig

Sprengel Südost 2

  • Irsch
  • Tarforst
  • Keune

Für das Jahr 2026 beträgt der Kostenbeitrag 169,00 Euro pro Kind und pro Woche. 

Die Ferienbetreuung (lt. GaFöG) richtet sich im Schuljahr 2026/27 an die Kinder die 1. Klasse der Trierer Grundschulen besuchen und ihren Wohnsitz in der Stadt Trier haben. Ebenfalls können Erstklässler, die in der Stadt Trier wohnen, aber eine Grundschule ausserhalb besuchen, angemeldet werden.

Diese Kinder  haben ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz.

Hinweis: Sollten nach Ende der Anmeldefrist durch Nichtinanspruchnahme noch freie Betreuungsplätze vorhanden sein, können diese auch von Kindern der Klassenstufen 2-4 gebucht werden. Ein Anspruch darauf existiert nicht.

Die Anmeldung zu den Ferienbetreuungen (lt. GaFöG) in der Stadt Trier ist ausschließlich über das u.s.  Anmeldesystem möglich. 

Die Zuordnung der Kinder zu einem Sprengel erfolgt grundsätzlich auf Basis der besuchten Grundschule.

Ausnahme bilden die Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule sowie der Medard-Schule. Diese können – falls notwendig – einen wohnortnahen Sprengel auswählen.

Um den Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Stadt Trier während der Ferienzeiten umzusetzen, haben sich die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe Bügerservice gGmbh, Palais e.V. und treffpunkt am weidengraben e.V. zu einem Trägerverbund zusammengeschlossen.

Dabei wurden die einzelnen Sprengel unter den Trägern aufgeteilt. 

Bürgerservice

  • Sprengel Südwest

Palais e.V.

  • Sprengel Nordwest
  • Sprengel Mitte
  • Sprengel Nordost
  • Sprengel Südost 1

Treffpunkt am Weidengraben e.V.

  • Sprengel Südost 2

Nutzen Sie bei allgemeinen Rückfragen gerne dieses Kontaktformular.

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Anmeldung

Nutzen Sie dieses Formular, um bequem einen Betreuungsplatz in der Ferienbetreuung für Grundschulkinder (lt. GaFöG) für das Schuljahr 2025/26 zu reservieren.

Füllen Sie bitte sämtliche notwendigen Felder aus, um einen reibungslosen Ablauf der Anfrage zu gewährleisten.

Nach erfolreicher Übermittlung Ihrer Daten erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen per E-Mail.

Die Träger

BÜRGERSERVICE gGmbH

Die BÜS – Bürgerservice gGmbH ist ein sozialorientiertes Unternehmen mit zwei Geschäftsbereichen und zählt mit ca. 400 Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern in der Region Trier.

Unser Motto „Alles in guten Händen“ vereint sowohl unseren Qualitätsanspruch an uns selbst als auch die Vielfalt unserer Leistungen. Und das alles unter einem Dach.

All unsere Angebote gründen auf dem Anspruch, als Inklusionsunternehmen nachhaltig berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir bereiten auf Ausbildung sowie Arbeit vor und wir beschäftigen weit mehr Menschen mit Handicaps als in anderen Unternehmen üblich. Gelebte Inklusion eben.

Palais e.V. Kinder-, Jugend- & Familienhilfe

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Palais e. V. bietet innovative Konzepte und integrative Projekte. Das Ziel ist eine nachhaltige Förderung der individuellen Entwicklung junger Menschen. Unterstützt wird der Träger dabei vom kompetenten Partnern wie Jugendämtern, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern Trier Stadt und Trier Saarburg, dem Land Rheinland-Pfalz sowie von Stiftungen und engagierten Privatpersonen. Der Palais e. V. setzt sich dafür ein, junge Menschen in der Region stark für die Anforderungen des Lebens zu machen.

treffpunkt am weidengraben e.V.

1989 ist der Verein treffpunkt am weidengraben e.V. aus einer Elterninitiative im Stadtteil entstanden und hat sich über die Jahre als freier Träger der Jugendhilfe in Trier etabliert. Bis heute sind wir über die Grenzen des Wohnquartiers in sozialen und gesellschaftlichen Themen engagiert.

Der treffpunkt am weidengraben ist Zentrum und Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger. Er bietet Raum für Begegnung und sinnvolle Freizeitgestaltung, bietet Hilfestellung und Beratung.